AGB
Picavi GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Hardware und Software sowie alle Leistungen, die die Picavi GmbH (nachfolgend „Picavi“) im Zusammenhang hiermit erbringt, wenn und soweit die Vertragsparteien nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten allgemeine Regelungen, die auch für die Software-Lizenzbedingungen gelten und diese ergänzen. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Software-Lizenzbedingungen gelten Letztere vorrangig.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Picavi nicht an, es sei denn, Picavi hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Picavi in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführten.

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen an den Kunden.

2. Angebot, Abschluss und Vertragsinhalt

2.1 Die Angebote von Picavi sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang der schriftlichen, fernschriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung von Picavi zustande. Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn Picavi die Lieferung oder Leistung nach Auftragserteilung ohne gesonderte Bestätigung vornimmt.

2.2 Picavi ist jederzeit berechtigt, Lieferungen oder Leistungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern; Picavi ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits erfolgten Lieferungen oder Leistungen vorzunehmen, sofern die Vertragspartner nicht ausschließlich etwas anderes vereinbart haben, z. B. in einem Software-Pflegevertrag.

2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich vereinbart werden.

2.4 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Picavi und dem Kunden ist der schriftliche Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt die Abreden der Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Picavi vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und werden ebenso wie sonstige mündliche Abreden der Vertragsparteien durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie auch in diesem Fall verbindlich fortgelten sollen.

2.5 Für öffentliche Äußerungen von Herstellern, ihren Gehilfen oder sonst in der Werbung steht Picavi nur ein, wenn sie von Picavi nachweislich veranlasst ist und die Werbung den Kaufentschluss des Kunden tatsächlich beeinflusst hat.

2.6 Die Übernahme einer Beratung des Kunden durch Picavi bedarf des ausdrücklichen Abschlusses eines hierauf gerichteten Vertrages.

2.7 Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm erteilten Angaben und Informationen sowie der von ihm zur Verfügung gestellten Gegenstände.

2.8 Picavi ist berechtigt, zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen Subunternehmer einzusetzen.

 

3. Lieferzeit und Teillieferung

3.1 Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen. Der Beginn der von Picavi angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von Picavi setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3.2 Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von Picavi zu vertretenden Gründen überschritten, hat der Kunde Picavi schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Erfolgt die Leistung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Kunde deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, Picavi dies zuvor schriftlich unter ausdrücklicher Aufforderung zur Leistung, verbunden mit einer angemessenen weiteren Nachfrist, anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von Picavi innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt bzw. Schadenersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Leistung besteht.

3.3 Verzögert sich ein vereinbarter Liefertermin aus von Picavi nicht zu vertretenden Umständen, weil Picavi trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefert worden ist, so verlängern sich die Fristen für Picavi angemessen. Hat Picavi den Kunden über das Leistungshindernis ordnungsgemäß informiert und ist es nicht nur von vorübergehender Natur, ist Picavi berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten.

3.4 Hat Picavi wegen einer zu vertretenden, nicht vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Schadenersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Kunden zustehender Schadenersatzanspruch auf höchstens 5% des Wertes der betroffenen Teil‐ oder Gesamtlieferung bzw. Leistung, soweit diese infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß benutzt werden kann.

3.5 Jeder Rücktritt hat mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen.

3.6 Teillieferungen sind in für den Kunden zumutbarem Rahmen zulässig.

3.7 Die Regelungen in den Ziffern 3.1 bis 3.6 gelten für Leistungen von Picavi entsprechend.

3.8 Solange Picavi (i) auf eine Mitwirkung oder eine Information des Kunden wartet oder (ii) durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb von Picavi, behördliches Eingreifen, gesetzliche Verbote oder andere unverschuldete Umstände in seinen Lieferungen oder Leistungen behindert ist (,,höhere Gewalt“), gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung (,,Ausfallzeit“) als verlängert und es liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. Picavi teilt dem Kunden derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als 3 Monate an, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, gelten die Preise von Picavi “EXW Herzogenrath” (Incoterms 2010). Sofern nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden Verpackungs- und Versandkosten sowie Kosten für Installation, Parametrierung, Einweisung und Schulung und sonstige Nebenleistungen gesondert berechnet.

4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in die Preise von Picavi eingeschlossen. Sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.3 Die Zahlung hat, sofern keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung vorliegt, unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Wechsel- und Scheckzahlungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Picavi.

4.4 Kommt der Kunde Picavi gegenüber mit einer Zahlung, auch hinsichtlich früherer Lieferungen, in Verzug, oder werden Picavi Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Situation des Kunden schließen lassen, so kann Picavi nach Wahl vom Kunden sofortige Zahlung oder Sicherheiten verlangen.

4.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Picavi anerkannt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden wegen Gegenansprüchen, die auf anderen Vertragsverhältnissen beruhen, ist ausgeschlossen.

 

5. Lieferung und Gefahrenübergang

5.1 Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Lieferung “EXW Herzogenrath” (Incoterms 2010) vereinbart. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

5.2 Picavi bewirkt die Lieferung von Software, indem Picavi nach seiner Wahl entweder (i) dem Kunden eine Programmkopie der Software auf maschinenlesbarem Datenträger sowie die im Vertrag vereinbarte Anzahl Exemplare der Bedienungsanleitung oder die Bedienungsanleitung in elektronischer Form überlässt oder (ii) die Software und/oder die Bedienungsanleitung in elektronischer Form in einem Netz abrufbar bereitstellt und dies dem Kunden mitteilt. Im Falle der Überlassung der Bedienungsanleitung in elektronischer Form erhält der Kunde die Bedienungsanleitung entweder auf demselben Datenträger mit der Programmkopie der Software oder auf einem anderen Datenträger oder Picavi stellt die Bedienungsanleitung in einem Netz abrufbar bereit und teilt dies dem Kunden mit.

5.3 Bei Bereitstellung zum Abruf über ein Netz trägt Picavi die Kosten dafür, die Software abrufbar ins Netz zu stellen, der Kunde die Kosten für den Abruf.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Picavi behält sich bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Entgeltansprüche sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum an dem Liefergegenstand vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit Picavi Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnung bucht.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer‐, Wasser‐ und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

6.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Picavi unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Picavi Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Picavi die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Picavi entstandenen Ausfall.

6.4 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Picavi nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen zur Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt.

6.5 Picavi verpflichtet sich, die Picavi zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt. Die Freigabe erfolgt nach Wahl von Picavi.

 

7. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden

7.1 Der Kunde wird alle nach Einschätzung von Picavi vom Kunden zur Durchführung der vertraglichen Lieferungen und Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen für Picavi kostenlos zur Verfügung stellen.

7.2 Der Kunde wird einen kompetenten Ansprechpartner benennen, der Picavi für Informationen und Fragen zur Verfügung steht. Dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind. Der Kunde stellt sicher, dass Entscheidungen, Informationen oder Beistellungen, die zur Auftragserfüllung durch Picavi notwendig sind, unverzüglich herbeigeführt oder geliefert werden.

7.3 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der vertraglichen Lieferungen und Leistungen von Picavi, insbesondere der Software, informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen; im Falle von Zweifelsfragen über die Funktionsmerkmale der Vertragsgegenstände wird er ergänzende Informationen bei Picavi einholen.

7.4 Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

7.5 Der Kunde testet die Vertragsgegenstände vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und die gelieferte Software insbesondere auch auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Software-Konfiguration. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege erhält.

7.6 Der Kunde beachtet die von Picavi für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise; er wird sich in regelmäßigen Abständen im Rahmen des Zumutbaren auf den über das Internet unter www.picavi.com zugänglichen Webseiten über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen.

7.7 Sofern Picavi in den Räumlichkeiten des Kunden tätig wird, schafft der Kunde dafür im Rahmen des Zumutbaren rechtzeitig angemessene Voraussetzungen. In diesem Fall wird er Picavi eine geeignete und angemessene Betriebsumgebung auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, damit Picavi ihre vertraglichen Leistungen ungehindert durchführen kann.

7.8 Der Kunde gewährt Picavi zur Fehlersuche und -behebung Zugang zu den Vertragsgegenständen, nach Wahl von Picavi mittels Datenfernübertragung und/oder unmittelbar. Picavi ist berechtigt zu prüfen, ob die Vertragsgegenstände in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages genutzt werden. Zu diesem Zweck darf Picavi vom Kunden Auskunft verlangen, insbesondere über Zeitraum und Umfang der Nutzung der Vertragsgegenstände, sowie Einsicht in die Bücher und Schriften, sowie die Hard- und Software des Kunden nehmen. Picavi ist hierfür zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Geschäftsräumen des Kunden zu gewähren.

7.9 Der Kunde übernimmt als wesentliche Vertragspflicht, Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

7.10 Soweit der Kunde nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf Picavi davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen Picavi in Berührung kommen kann, gesichert sind.

7.11 Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung seiner Pflichten gemäß dieser Ziffer 7.

8. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel, Pflege

8.1 Picavi leistet nach den Regeln des Kaufrechts Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Vertragsgegenstände und dafür, dass der Nutzung der Vertragsgegenstände im vertraglichen Umfang durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Die Gewähr für die Freiheit der Vertragsgegenstände von Rechten Dritter gilt jedoch nur für das zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Vertragsgegenstände verwendet werden sollen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die Gewähr für das Land, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat.

8.2 Picavi leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Zur Nacherfüllung bei Software überlässt Picavi nach ihrer Wahl dem Kunden einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn Picavi dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.

8.3 Bei Rechtsmängeln leistet Picavi zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft Picavi nach ihrer Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den gelieferten Vertragsgegenständen oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Vertragsgegenständen.

8.4 Picavi ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt.

8.6 Schlagen zwei Versuche der Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
Schlägt die Nachbesserung auch in der Nachfrist fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, außer es liegt ein unerheblicher Mangel vor, oder die Vergütung mindern. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet Picavi im Rahmen der in Ziffer 9 festgelegten Grenzen. Picavi kann nach Ablauf einer gem. Satz 1 gesetzten Frist verlangen, dass der Kunde seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt. Nach Fristablauf geht das Wahlrecht auf Picavi über.

8.7 Erbringt Picavi Leistungen bei der Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann Picavi hierfür Vergütung entsprechend ihrer üblichen Sätze verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht Picavi zuzurechnen ist. Zu vergüten ist außerdem der Mehraufwand auf Seiten von Picavi, der dadurch entsteht, dass der Kunde seinen Pflichten gem. Ziffer 7 nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.8 Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde Picavi unverzüglich schriftlich und umfassend. Er ermächtigt Picavi hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen, stimmt er sich mit Picavi ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit dessen Zustimmung vor. Der Kunde wird Picavi bei seinen gerichtlichen oder außergerichtlichen Maßnahmen durch angemessene Hilfeleistungen und Informationen unterstützen.

Picavi ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen. Picavi ist nach ihrer Wahl auch berechtigt, den Anspruch des Dritten zu befriedigen oder die betroffene Leistung gegen eine gleichwertige, den vertraglichen Bestimmungen entsprechende Leistung auszutauschen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.

8.9 Aus sonstigen Pflichtverletzungen von Picavi kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber Picavi schriftlich gerügt und Picavi eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in Ziffer 9 festgelegten Grenzen.

8.10 Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche (mit Ausnahme von Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüchen, für die Ziffer 9 gilt) beträgt zwei Jahre. Dies gilt nicht für die Lieferung von Hardware, für die eine Verjährungsfrist von einem Jahr gilt. Bei der Lieferung gebrauchter Hardware beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche sechs Monate. Die Verjährungsfristen beginnen jeweils mit der Ablieferung des Vertragsgegenstandes. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn Picavi den Mangel arglistig verschwiegen hat.

8.11 Die Parteien schließen gegebenenfalls in einem gesonderten Vertrag einen Pflegevertrag über die Software.

9. Schadens- und Aufwendungsersatzhaftung

9.1 Picavi haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistungen sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Kardinalpflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.

9.3 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter oder normaler Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorsehbarerweise gerechnet werden muss.

9.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl von Picavi als auch von den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Picavi ausgeschlossen.

9.5 Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten oder Programmen, so haftet Picavi hierfür nur, soweit die Schäden auch durch eine Sicherung aller relevanten Daten und Programme wie in Ziffer 7.9 beschrieben durch den Kunden nicht vermieden worden wären.

9.6 Picavi bleibt der Einwand des Mitverschuldens (z. B. aus Ziffer 7) unbenommen.

9.7 Für die Verjährungsfrist gilt Ziffer 8.10 entsprechend, mit der Maßgabe, dass für Ansprüche nach Ziffer 9.1 die gesetzliche Verjährungsfrist gilt. Die Verjährungsfrist gem. Satz 1 beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

10. Abnahme

Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt der Liefergegenstand als abgenommen, sofern die Lieferung und, sofern Picavi auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist und Picavi dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Bestimmung mitgeteilt und den Kunden zur Abnahme aufgefordert hat oder
seit der Lieferung oder Installation 14 Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung des Liefergegenstandes begonnen hat (z. B. die gelieferte Hard- und Software in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung und Installation 6 Werktage vergangen sind oder der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines Picavi angezeigten Mangels, der die Nutzung des Liefergegenstandes unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

11. Datenschutz
  • Der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden, die dieser Picavi im Rahmen der Vertragsanbahnung und/oder Durchführung mitteilt, ist für Picavi sehr wichtig. Picavi hält sich daher bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung streng an die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes.
  • Im Übrigen verweisen wir auf die beigefügten Hinweise zur Datenverarbeitung.
12. Schlussvorschriften

12.1 Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist der Geschäftssitz von Picavi.

12.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Picavi Gerichtsstand. Picavi ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz gerichtlich zu verklagen oder in sonstiger Weise gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

12.4 Diese Bedingungen und der darauf Bezug nehmende Vertrag stellen jeweils die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform nach § 126 BGB. Auf dieses Schriftformerfordernis kann wiederum nur mit schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Im Übrigen genügt, wo dieser Vertrag Schriftform verlangt, Textform nach § 126 b BGB (z. B. Telefax und Email).

12.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

Hinweise zur Datenverarbeitung

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

 Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:

Verantwortlicher:

Picavi GmbH
vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Jens Harig
Kaiserstraße 100
52134 Herzogenrath

(im Folgenden: Picavi),

Email:              info@picavi.com
Telefon:           +49 24 07 55 29 6 – 0
Fax:                  +49 24 07 55 29 6 – 90

Der externe betriebliche Datenschutzbeauftragte von Picavi ist unter der Anschrift: Herrn Dipl.-Ing. Thomas Käfer M.Sc., Elchenrather Weide 20, 52146 Würselen, beziehungsweise unter datenschutzbeauftragter@picavi.com erreichbar.

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Wenn Sie uns beauftragen, erheben wir folgende Informationen:

  • Anrede, Vorname, Nachname,
  • eine gültige E-Mail-Adresse,
  • Anschrift,
  • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
  • Informationen, die für die Bearbeitung Ihres Auftrages notwendig sind.


Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

  • um Sie als unseren Kunden identifizieren zu können;
  • um Sie angemessen beraten und unsere Leistungen erbringen zu können;
  • zur Korrespondenz mit Ihnen;
  • zur Rechnungsstellung;
  • zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.

 

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Auftrages und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich.

Die für die Beauftragung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

3. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Auftragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Lieferanten, Subunternehmer oder Zahlungsdienstleister. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

 

4. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie
  • gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
    gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.
5. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an datenschutzbeauftragter@picavi.com.

Stand: 08.10.2018

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